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E-Rechnung ab 2027: Was KMU jetzt tun müssen

28.10.2026 · Jens Cyrenius

E-Rechnung ab 2027: Was KMU jetzt tun müssen

Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Am 1. Januar 2027 endet für viele die Schonfrist beim Ausstellen – und wer die Umstellung richtig angeht, spart danach jeden Monat Zeit.

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Was eine E-Rechnung ist – und was nicht

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den eine Software ohne Abtippen lesen kann. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate verbreitet:

Keine E-Rechnung sind dagegen: ein PDF aus Word, eine eingescannte Papierrechnung oder ein Foto. Diese gelten künftig als „sonstige Rechnung“ – und sind nur noch in den Übergangsfristen erlaubt.

Die Fristen auf einen Blick

Ab wannWas gilt
seit 1.1.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
bis 31.12.2026Ausstellen auf Papier oder als PDF ist noch erlaubt (PDF mit Zustimmung des Empfängers).
ab 1.1.2027Pflicht zum Ausstellen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag.
ab 1.1.2028Pflicht zum Ausstellen für alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft.

Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer beim Ausstellen. Empfangen können müssen auch sie.

Warum du nicht bis Ende 2027 warten solltest

Eine Rechnung im falschen Format ist ab der jeweiligen Frist keine ordnungsgemäße Rechnung mehr. Das trifft vor allem deinen Kunden: Er riskiert seinen Vorsteuerabzug – und wird deshalb eine korrekte E-Rechnung verlangen. Größere Kunden stellen ihre Eingangsprozesse schon jetzt um und bitten Lieferanten oft früher um E-Rechnungen, als das Gesetz es verlangt.

Checkliste: In 5 Schritten umstellen

1. Prüfen, ab wann es für dich gilt

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres. Lag er 2026 über 800.000 €, musst du ab Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen.

2. Den Empfang sauber regeln

Lege eine zentrale Adresse für Eingangsrechnungen fest, zum Beispiel rechnung@deinefirma.de. Kläre, womit die XML-Dateien geöffnet und wie sie an die Buchhaltung oder das Steuerbüro weitergegeben werden.

3. Deine Rechnungssoftware prüfen

Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können XRechnung oder ZUGFeRD bereits erzeugen – oft muss es nur aktiviert werden. Wer heute Rechnungen in Word oder Excel schreibt, braucht dagegen eine Lösung, die strukturierte Daten erzeugt.

4. Stammdaten aufräumen

Eine E-Rechnung ist nur so gut wie die Daten darin: vollständige Kundenadressen, USt-IdNr., Bestellnummern und – bei öffentlichen Auftraggebern – die Leitweg-ID. Fehlende Angaben fallen jetzt sofort auf.

5. Archivierung klären

Bei der E-Rechnung ist die XML-Datei das Original, nicht die Ansicht. Sie muss unveränderbar und GoBD-konform aufbewahrt werden – für Rechnungen gilt seit 2025 eine Frist von acht Jahren. Ein ausgedrucktes Blatt im Ordner reicht nicht mehr.

Die eigentliche Chance: Rechnungen, die sich selbst schreiben

Wer die Pflicht nur „erfüllt“, hat am Ende ein neues Dateiformat. Wer sie als Anlass nutzt, gewinnt Zeit:

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Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für Sonderfälle sprich bitte mit deinem Steuerbüro.

Quellen

Häufige Fragen

Reicht ab 2027 noch ein PDF per E-Mail?

Wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, nein – dann musst du ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Darunter ist ein PDF mit Zustimmung des Empfängers noch bis Ende 2027 erlaubt, ab 2028 nicht mehr.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein, Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen aber trotzdem – ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.

Brauche ich dafür neue Software?

Nicht unbedingt. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits. Wer Rechnungen bisher in Word oder Excel schreibt, braucht allerdings eine Lösung, die strukturierte Daten erzeugt.

Und wer setzt es um? Wir digitalisieren solche Abläufe gemeinsam mit dir – oder komplett für dich.

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